I ¡rlassen; die Zinsen hoeren mit den Tage der Zahlung auf. Die Zahlungen
følgen in liongkong oder Shanghai sur Tagearato fuer T/T nach Deutschland. ar jedo Zahlung worden C à O eine quittung geben und in Kontrakt die
kehlung vermerken.
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Art. 2 i
Bei Kontraktzeichmung wird der Tutu sofort keldung an das
nzministeriwa Paking senden und das Pinansministerium vird das
itsant instruieren die Samuldverschreibungen C & 0 m subergeben. Die
Dende lauten von 1/2/1915 anfungand bis 1/2/1917 in 3 Jahres-Teilratan, îm
mnzen & Kapital Bonde und 3 Zinsen Bonda gleich 9 Bonds, nach Fahl des
Essufera zahlbar in halb Jashrlichen oder jaohzlichen Raten, Zinaon sind
mit dem Kapital zu zahlen Bei erfolgter Zahlung stellen C & C eine
attung aus und geben den betreffenden Bond zurueck, aush hoeron mit der
Zahlung des Kapitals die jeweiligen Zina zahlungen auf.
Art. 3 :
Die Lieferzeit ist wie folgt festgesctxt: nach Zeichning des
Kistraktes und Zahlung des Angeldes sind 2,500 Hauser Gewehre innerhalb 7
Honaten zu liefern, weitere 2,500 Stueck Gewehre inner-
halb
Haunten, der Rest der Gewehre innerhalb 15 Konate
alles andere Material innerhalb 12 Konnte, Ablieferung in Wuchow, Haiphong oder Hankow, Falls Verzug neber einen Monat in der Ablieferungeintritt, no warden C & C 5 pro Mille pro Monat Zinsen von dem erhaltenen Angeld in Verhaeltnis zu dem nicht abgelieferten Material vergueten, doch darf disser Verzug keinesfalls 3 Monate ueberschreiten; sollte der Verzug 3 Konate weberschreiten, so haben ¤ à 0 5 pro mille pro Monat Zinsen und 10 pro mille pro Monat als Strafe su sahlen in Verhaeltnis zu dem nicht
abgelieferten Material,
Art. 4:
Fracht, Versoherung, Packung in kleine Kisten etc, haben û & C sa tragen Fenn das Material infolge von Krieg nicht nach China vorschifft werden kann, so haben C & C die dađarch in Europa entstehenden Lagerspesen zu bezahlen, eber C & C muessen trotsden die Verschiffung sa makziell wie moeglich vornehmen wie es die Umstaende erlauben, Sollte aber herausgefunden werden, dass die Versoegerung Absicht gemacht worden ist, Verlusten auf See, sollen C & C bestraft werden. Im Falle von ælt
5.
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